Weiterbildung
Seit 1993 bietet die GNP eine Weiterbildung zum/r zertifizierten Klinischen Neuropsychologen/in (GNP) an, die sich als spezifische fachliche Grundlage für eine Berufstätigkeit sowie als Qualitätsstandard in der Versorgung von Patient*innen mit Erkrankungen oder Funktionsstörungen des Gehirns etablieren konnte.
Durch das Engagement der GNP konnte die Klinische Neuropsychologie bereits 2006 fest als Bereichsweiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen etabliert werden. Im Rahmen der Psychotherapie-Ausbildungsreform gelang es 2019, unser Fachgebiet als eigenständige Gebietsweiterbildung Neuropsychologische Psychotherapie zu verankern.
Die Umsetzung dieser wichtigen Schritte in den letzten Jahren geht aktuell noch mit einer Übergangsphase einher, in der verschiedene Weiterbildungswege parallel bestehen, aber stets an spezifische Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft sind.
Die GNP setzt sich dafür ein, dass alle Weiterbildungswege kontinuierlich die Fortschritte in den Neurowissenschaften, in der Medizin und der Psychologie sowie an die sich verändernde Rechtslagen angepasst werden.
Für eine Übersicht klicken Sie auf „Übersicht zu den neuropsychologischen Qualifizierungswegen“.
Klicken Sie für weiterführende Informationen zu den verschiedenen Qualifikationsmöglichkeiten auf "Für Weiterbildungsinteressierte/-Kandidat*innen".
Kliniken, Kursanbietern oder Supervisor*innen bieten wir die Möglichkeit, sich über die GNP zu vernetzen und die Qualität auf dem Fachgebiet durch Akkreditierungen/Zertifizierung zu dokumentieren und zu bewerben. Bei Interesse wählen Sie bitte den Button "Für Institutionen, Kursanbieter und Supervisor*innen".
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu neuropsychologischen Qualifizierungsmöglichkeiten finden Sie in unseren FAQs.
Wichtig: Bitte beachten Sie die geänderten Zugangsbedingungen für Weiterbildungsinteressierte: Eine Anmeldung zur GNP-Weiterbildung „Curriculum Klinische Neuropsychologie GNP“ für Personen, die sich nicht in der postgradualen Psychotherapieausbildung befinden oder eine solche bereits abgeschlossen haben (Approbation liegt vor), ist nur noch bis zum 31.12.2027 möglich.
