Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 11. März beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. April 2026 um 4,5 % zu kürzen. Das betrifft auch die neuropsychologischen Leistungen (EBM-Positionen 30932 und 30933) und es ergeben sich damit unmittelbare Folgen nicht nur für Therapeutinnen und Therapeuten, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Seit Jahrzehnten besteht deutschlandweit eine Unterversorgung bei der ambulanten Behandlung von Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen und -erkrankungen. Durch die Honorarkürzungen wird die aktuelle Lage nochmals verschärft.
Die Honorarkürzung bedeutet für Therapeutinnen und Therapeuten im ambulanten Versorgungsbereich eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Es ist nicht nachvollziehbar wie in einer Zeit mit steigenden Praxiskosten gleichzeitig die Honorare gekürzt werden können. Die Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Versorgungsbereich sind sehr bemüht, die neuropsychologische Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten mit einer neurologischen Erkrankung sicherzustellen, was aber mit dem steigenden Kostendruck zunehmend schwieriger wird.
Mit der Honorarkürzung verbindet sich zugleich eine fachlich unbegründete und volkswirtschaftlich kontraproduktive Abwertung psychotherapeutischer Leistungen: Psychische Erkrankungen tragen erheblich zu Arbeitsunfähigkeit und vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bei, verursachen zusätzliche Belastungen für Angehörige und führen zu volkswirtschaftlichen Folgekosten durch Pflege- und Assistenzbedarf, körperliche Sekundärerkrankungen, Medikamentenverbrauch und weitere Gesundheitsausgaben. Es ist belegt, dass nur eine schnelle, sektorenübergreifende Versorgung von Menschen nach hirnorganischen Erkrankungen mit spezifischer Hilfestellung im Übergang zwischen medizinischer Behandlung und Wiedereingliederung in den Beruf wie den persönlichen Alltag das Rehabilitationspotenzial optimal ausschöpfen, Teilhabe sichern und Erwerbsfähigkeit erhalten kann. Dies ist nicht nur sozial, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ausreichende ambulante Versorgung. Verschlechternde Rahmenbedingungen in Praxen verschärfen den bereits bestehenden Nachwuchsmangel, der durch die stockende Umsetzung der neuen Gebietsweiterbildung, die geringe Anzahl akkreditierter Weiterbildungsstätten und die reduzierte Nachfrage zusätzlich verstärkt wird.
Die Honorarkürzung bedeutet für Therapeutinnen und Therapeuten im ambulanten Versorgungsbereich eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählt auch die Umsetzung der neuen Gebietsweiterbildung im ambulanten Versorgungsbereich, wo eh die Finanzierung weitestgehend ungeklärt ist. Damit ergeben sich weitere Unsicherheiten für die neuropsychotherapeutische Versorgung der Zukunft
Die genauen Hintergründe zu den Honorarkürzungen sind bereits mehrfach über die Presse, Berufsverbände, Psychotherapeutenkammern und Kassenärztliche Vereinigungen dargelegt worden, weshalb wir an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen. Auf breiter Ebene erfahren wir große Unterstützung, dass diese Einsparmaßnahme im ambulanten Gesundheitsbereich bei den Psychologischen Psychotherapeuten nicht zielführend sind. So solidarisieren sich auch die Vorstände aller Kassenärztlicher Vereinigungen mit uns und haben einen Brief an den Bundeskanzler verfasst. Es finden bundesweite Aktionen statt, an denen man sich beteiligen kann: Demonstrationen und Kundgebungen, es werden Briefe an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschickt, eine Petition wurde auf den Weg gebracht und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereitet eine Klageschrift vor.
Als Gesellschaft für Neuropsychologie werden wir uns gemeinsam mit unsere Kooperationspartnern in den Kammern und Berufsverbänden gegen diese Fehlentscheidung zur Wehr setzen.