Übersicht
Vorbemerkungen und Hinweise
Als Fachgesellschaft entwickelt und definiert die GNP die inhaltlichen Vorgaben für eine Qualifizierung im Gebiet der Neuropsychologie. Zugleich knüpft eine Qualifizierung immer auch an fachlich wie rechtlich festgelegte Voraussetzungen und muss ihrerseits insbesondere im Gebiet der Heilkunde berufs- und sozialrechtlichen Bestimmungen genügen. Nicht zuletzt unterliegen Aus- und Weiterbildungswege kontinuierlicher Veränderung.
Dies alles führt dazu, dass es
- a) keine einfachen Antworten gibt,
- b) die jeweilige Antwort auch davon abhängt, welcher „Aus- und Weiterbildungsgeneration“ man angehört und
- c) manche Antworten im Verlauf der dynamischen Entwicklungen überarbeitet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund haben wir – Vorstand und Wissenschaftlicher Beirat der GNP - uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die FAQs zu beantworten.
Eine Haftung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir nicht, sehr wohl aber die Zusage, unser Informationsangebot auf der Homepage wie im Rahmen unserer Beratungen fortlaufend weiter zu entwickeln.
Wie kann man sich für eine berufliche Tätigkeit in der Neuropsychologie qualifizieren?
Die berufliche Tätigkeit in der klinischen Neuropsychologie ist in Deutschland über mehrere Qualifikationswege möglich, die derzeit nebeneinander bestehen:
- Neue Gebietsweiterbildung „Neuropsychologische Psychotherapie“:
Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammern können approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Gebietsweiterbildung „Neuropsychologische Psychotherapie“ absolvieren. Voraussetzung ist der Abschluss eines neuen universitären Studiengangs mit Approbation in Psychotherapie sowie die Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut nach neuem Psychotherapeutengesetzes (PsychthG, 2020). Die Gebietsweiterbildung eröffnet einen formal geregelten, einheitlichen Weg zur eigenständigen neuropsychologischen Tätigkeit im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und in klinischen Einrichtungen. - Bereichsweiterbildung/ Zusatztitel „Klinische Neuropsychologie“ (altes Recht, Übergangsregelung bis 2032):
Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihre postgraduale Psychotherapieausbildung nach altem Recht bereits abgeschlossen haben oder diese noch bis spätestens 2032 abschließen, besteht die Möglichkeit, eine zweijährige Bereichsweiterbildung „Klinische Neuropsychologie“ nach den Regelungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer zu absolvieren. Diese Weiterbildung vermittelt dieselben Befugnisse wie die neue Gebietsweiterbildung und wird damit rechtlich gleichgestellt. - Curriculum der GNP „Klinische*r Neuropsycholog*in“:
Unabhängig von den kammerrechtlich geregelten Weiterbildungen bietet die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) seit vielen Jahren ein eigenes Curriculum an, das fundierte theoretische, diagnostische und therapeutische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum kann sowohl zur beruflichen Profilbildung als auch als ergänzende Qualifikation genutzt werden, insbesondere für Psychologinnen und Psychologen, die in unterschiedlichen Versorgungsbereichen (z. B. Klinik, Rehabilitation, Forschung) tätig sind. Wichtig: Personen ohne abgeschlossene oder begonnene psychotherapeutische Qualifikation können sich hierfür nur noch bis zum 31.12.2027 anmelden. - Zukünftiges Curriculum der GNP „Neuropsychologie (GNP)“ (im Aufbau):
Die GNP entwickelt derzeit ein weiteres Curriculum, das auf Tätigkeiten in nicht-heilkundlichen Bereichen der Neuropsychologie ausgerichtet ist, etwa in Prävention, Pädagogik oder Rehabilitation. Dieses Angebot befindet sich noch in der Entwicklung und soll perspektivisch eine qualifizierte Weiterbildung für Psychologinnen und Psychologen sowie Fachkräfte schaffen, die in neuropsychologischen Kontexten arbeiten, ohne eine psychotherapeutische Approbation anzustreben.
Wichtiger Hinweis:
Welcher Qualifikationsweg aktuell offensteht, hängt wesentlich vom Zeitpunkt des Studienbeginns ab. Aufgrund der Umstellung der Psychotherapieausbildung im Jahr 2020 ergeben sich unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Deshalb sind die nachfolgenden FAQs zur neuropsychologischen Tätigkeit nach dem Zeitpunkt des Studienstarts gegliedert.
