Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP) - Zulassungsvoraussetzungen

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Fundierte Kenntnisse in psychologischer Methodenlehre, psychologischer Diagnostik, allgemeiner Psychologie und Biopsychologie sind Voraussetzung für eine Weiterbildung in dem Bereich Neuropsychologie.

Diese sind durch den Abschluss eines den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) folgenden Master-Studiengangs im Fach Psychologie an einer Universität nachgewiesen.

Füllen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular aus und legen Sie Ihr Abschlusszeugnis bei.

Absolventen anderer Studiengänge können eine Äquivalenzprüfung beantragen und bei positivem Ergebnis zugelassen werden. Für in Teilbereichen fehlende Kenntnisse können ergänzende Leistungen zur Auflage gemacht werden.

Die Weiterbildung zum Klinischen Neuropsychologen GNP setzt keine Approbation voraus.

Äquivalenzprüfung

Absolventen von Psychologie-verwandten Studiengängen, die nicht den Vorgaben entsprechen (z.B. ausländische oder neurowissenschaftliche Studiengänge), können eine Äquivalenzprüfung beantragen.

Einjährige ausländische Masterstudienabschlüsse müssen immer einer Qualifikationsbegutachtung unterzogen werden.

Es wird geprüft, ob inhaltlich ausreichende Schnittmengen zwischen dem erlangten Abschluss und dem Studium der Psychologie als wissenschaftlicher Basis bestehen. Für diese Äquivalenzprüfung werden ebenfalls die Mustercurricula (B.Sc / M.Sc.) der DGPs herangezogen. Grundlage sind die Inhalte des 6- oder 8-semestrigen Bachelorstudiums und des darauf folgenden 4- oder 2-semestrigen Masterstudiums.

Für die Begutachtung ist dem Anmeldeformular zur Weiterbildung eine Übersicht über die Inhalte des Studiums in Form einer Checkliste gemäß DGPs-Empfehlungen beizufügen. Einzureichen sind des Weiteren

  • Urkunden und Zeugnisse der B.Sc.- / M.Sc.-Abschlüsse
  • ein Lebenslauf
  • Transcript of Records
  • sowie bei einem ausländischen Hochschulabschluss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland z.B. von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Auf Basis dieser Angaben wird der Antrag unter Einbezug der Expertise von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der GNP geprüft und eine Empfehlung über die Zulassung zur Weiterbildung ausgesprochen. Abschließend entscheidet der Vorstand der GNP über die Empfehlungen der Prüfer. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Zulassung.

Sollten in Teilbereichen Kenntnisse fehlen, können ergänzende Leistungen zur Auflage gemacht werden, die in der Regel vor der Zulassung zur Weiterbildung, spätestens jedoch bis zur Einreichung des Zertifizierungsantrags zu erbringen und nachzuweisen sind.

Die Äquivalenzprüfung ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Gebührenordnung (s. Kosten der Weiterbildung) der GNP. Die Gebühren sind mit dem Einreichen des Prüfantrags auf das Konto der GNP zu zahlen.

Weitere Informationen bzgl. der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse sind erhältlich unter:

anabin.kmk.org