Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP) - Curriculum 2017

Das Curriculum 2017 ist ab 1.12.2017 gültig.

Das Ablaufschema zeigt Ihnen die Aufteilung der dreijährigen Weiterbildung in Praxis, Theorie, Supervision sowie Zertifizierung zur mündlichen Prüfung.

Das Anmeldeformular und weiteres Informationsmaterial, insbesondere auch das ausführliche Logbuch, finden Sie untenstehend bei Formulare und Infomaterial zum Download. Die Anmeldung können Sie digital ausfüllen und mit den Zeugniskopien per E-Mail an fulda@gnp.de senden. Bitte fügen Sie Ihre Unterschrift als Bilddatei ein. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre digitale Signatur als Bild in die PDF Datei einfügen. 

Die zeitliche Verteilung des Theorie-Erwerbs wie der Supervisionsstunden ist derzeit nicht vorgeschrieben, sondern eine
fachlich begründete Empfehlung.

Inhalte und Ablauf der Weiterbildung - detaillierte Übersicht

Die Ausführungsbestimmungen (s. Downloads unten) regeln nähere Inhalte und Anforderungen der Weiterbildung. Ergänzend enthält das Logbuch Klinische Neuropsychologie (s.u.) Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung der Weiterbildung, die zu ihrer Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung beitragen sollen.

Detaillierte Übersicht über die Inhalte und den Ablauf der Weiterbildung
Tätigkeitsfeld Klinische Neuropsychologie

Die Klinische Neuropsychologie umfasst die Vorbeugung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von geistigen (kognitiven) und seelischen (emotional-affektiven) Störungen, Schädigungen und Behinderungen nach Hirnschädigung oder Hirnerkrankung unter der Berücksichtigung der individuellen physischen und psychischen Ressourcen, der biografischen Bezüge, der interpersonalen Beziehungen, der sozialen und beruflichen Anforderungen sowie der inneren Kontextfaktoren (z. B. Antrieb, Motivation, Anpassungsfähigkeit).

Ausgehend von einem umfassenden Wissen über die neuronalen Grundlagen von Kognition, Emotion und Verhalten sowie über Hirnerkrankungen und ihre Folgen beinhaltet das Aufgabenfeld der Klinischen Neuropsychologie

  • die diagnostische Beurteilung der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und Erlebens unter der Berücksichtigung prämorbider Persönlichkeitsmerkmale
  • die Erstellung neuropsychologischer Berichte und Gutachten
  • die Erstellung ICF-orientierter neuropsychologischer Behandlungspläne unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und setting- bzw. phasenspezifischer Rahmenbedingungen
  • die Durchführung neuropsychologischer Behandlungen in den verschiedenen Stadien bzw. Phasen hirnorganisch verursachter Erkrankungen einschließlich Angehörigenarbeit und Beratung von Mitbehandlern sowie deren kontinuierliche Verlaufskontrolle
  • die Kooperation mit relevanten Sozialsystemen zur gemeinsamen Gestaltung von schulischen oder beruflichen und sozialen Wiedereingliederungsprozessen.
Ziel der Weiterbildung

Ziel der Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie ist die Zertifizierung als Klinischer Neuropsychologe GNP bzw. Klinische Neuropsychologin GNP nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.

Der zertifizierte Klinische Neuropsychologe/ die zertifizierte Klinische Neuropsychologin hat ein ganzheitliches Verständnis von den Ursachen, Erscheinungs- wie Verlaufsformen und psychosozialen Auswirkungen hirnorganisch bedingter psychischer Erkrankungen. Dazu gehören auch ihre Wechselwirkungen mit vorbestehenden oder begleitenden Problemstellungen, auf dessen Basis der zertifizierte Klinische Neuropsychologe/ die zertifizierte Klinische Neuropsychologin wissenschaftlich fundierte, individuell und nachhaltig wirksame Behandlungsmaßnahmen konzipieren und durchführen kann.

 

Weiterbildungsdauer

Das Curriculum besteht aus folgenden Teilen:

  1. Drei Jahre Praktische Weiterbildung in Vollzeittätigkeit oder in Teilzeittätigkeit entsprechend längerer Dauer an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten*
  2. Mindestens 100 Stunden fallbezogener Supervision
  3. Mindestens 400 Stunden theoretische Weiterbildung

*Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten kann im Umfang von einem Jahr auf die Dauer der praktischen Weiterbildung angerechnet werden.

Theoretische Weiterbildung

Nachzuweisen sind mindestens 400 Stunden theoretische Weiterbildung in folgenden Bereichen:

 

Allgemeine Neuropsychologie (Grundkenntnisse, mindestens 100 Stunden, davon 40 Stunden GNP-akkreditiert)

  • Geschichte der Klinischen Neuropsychologie, neuropsychologische Syndrome
  • Medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstruktur des Arbeitsfeldes, Kooperation mit anderen Berufsgruppen bei der Behandlung neurologischer Patienten
  • Neurologische Krankheitsbilder: Diagnostik, Verlauf, Therapie
  • Funktionelle Neuroanatomie
  • Untersuchungsansätze und statistische Methoden in der Neuropsychologie
  • Neuroplastizität und neuropsychologische Interventionsansätze
  • Theorie der Persönlichkeit, des Krankheitsverständnisses und der Behandlungstechniken in der Psychotherapie neuropsychologischer Störungen
  • Pharmakologische Grundkenntnisse für Neuropsychologen
  • Spezielle Psychopathologie im Bereich der Klinischen Neuropsychologie
  • Neuropsychologische Dokumentation und Berichtswesen
  • Qualitätssicherung in der Klinischen Neuropsychologie

 

Spezielle Neuropsychologie:

Störungsspezifische Kenntnisse (mindestens 160 Stunden, davon 80 Stunden GNP akkreditierte Kurse)

  • Visuelle Wahrnehmung (u.a. Gesichtsfeldausfälle, Agnosien)
  • Akustische, somatosensorische, olfaktorische Wahrnehmung
  • Neglect
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Gedächtnisstörungen
  • Exekutive Störungen
  • Störungen der Sprache (Neurolinguistik),einschließlich Rechenstörungen
  • Motorische Störungen
  • Affektive und emotionale Störungen nach Hirnschädigung
  • Verhaltensstörungen nach Hirnschädigung
  • Krankheitseinsicht und Krankheitsverarbeitung nach erworbener Hirnschädigung

 

Versorgungsspezifische Kenntnisse (mindestens 80 Stunden GNP akkreditierte Kurse)

  • Neuropsychologie des Kindes- und Jugendalters
  • Neuropsychologie des höheren Lebensalters
  • Soziale, schulische und berufliche Reintegration
  • Sachverständigentätigkeit in der Klinischen Neuropsychologie (Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen, sozialmedizinische Beurteilungen)
Praktische Weiterbildung

Während der drei Jahre praktischer Tätigkeit in einer oder mehreren, ggf. auch als Verbund akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen soll unter der kontinuierlichen Anleitung von Weiterbildungsermächtigten ein breites Spektrum von Erkrankungen und Verletzungen behandelt werden, die Hirnfunktionsstörungen zur Folge haben.

Dabei sollen folgende Aspekte der neuropsychologischen Tätigkeit in wesentlichen Teilen ausgeübt werden:

  • die diagnostische Beurteilung der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und Erlebens unter Berücksichtigung prämorbider Persönlichkeitsmerkmale
  • die Erstellung ICF-orientierter neuropsychologischer Behandlungspläne unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und setting- bzw. phasenspezifischer Rahmenbedingungen
  • die Durchführung mehrdimensionaler neuropsychologischer Behandlungen in den verschiedenen Stadien bzw. Phasen neurologischer Erkrankungen, einschließlich Angehörigenarbeit und Beratung von Mitbehandlern sowie deren kontinuierliche Verlaufskontrolle
  • die Kooperation mit relevanten Sozialsystemen zur gemeinsamen Gestaltung von schulischen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederungsprozessen.

Diese Anforderungen werden durch fünf differenzierte Falldarstellungen nachgewiesen, wovon zwei Begutachtungen (bzw. Darstellungen in Gutachtenform) sein müssen.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten kann im Umfang von einem Jahr auf die Dauer der praktischen Weiterbildung angerechnet werden.

Supervision

Abzuleisten sind 100 Stunden kontinuierliche fallbezogene Supervision eigener Diagnostik und Behandlungen bei mindestens zwei GNP zertifizierten  Supervisoren

  • zur Reflexion des diagnostischen und therapeutischen Handelns im Hinblick auf die kurz- und langfristigen Behandlungs- und Rehabilitationsziele und
  • zur Reflexion der verwendeten Methoden sowie der eigenen therapeutischen Rolle, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team.

Mindestens 20 Stunden Supervision sind vor Abschluss der Weiterbildung in Form einer Gruppensupervision abzuleisten, in der der Weiterbildungskandidat seine Prüfungsfälle vorstellt und spezifisch auf deren Präsentation in der abschließenden mündlichen Prüfung vorbereitet wird.

25% der erforderlichen Supervisionsstunden können unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln online durchgeführt und als Online-Supervision zur KNP-Zertifizierung anerkannt werden.

Kosten der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt auf bezahlten Stellen in Form eines regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (keine geringfügige Beschäftigung). Arbeitsverträge und Tarife sind mit den akkreditierten Institutionen auszuhandeln.

Weitere Informationen zu den Gebühren bei Downloads und in der Gebührenordnung.

Abschluss der Weiterbildung

Nach Ableisten aller Weiterbildungsteile stellt der Weiterbildungskandidat einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Zertifizierung.

Dem Zertifizierungsantrag sind als Weiterbildungsnachweise beizufügen:

  • Zeugnis über Dauer, Umfang und Inhalte der klinisch-praktischen Tätigkeit
  • Dokumentation der Weiterbildungsleistungen hinsichtlich Theorie-Erwerb, Behandlungserfahrungen und Supervision
  • Dokumentation von fünf differenzierten Kasuistiken

Werden die Weiterbildungsnachweise von zwei Gutachtern positiv beurteilt, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Prüfung vor einer durch die GNP eingesetzten Prüfungskommission ist eine Einzelprüfung und soll für jeden Antragsteller 30 Minuten dauern.

Die erfolgreiche Beendigung der Weiterbildung wird dem Antragsteller mit dem positiven Bescheid und einer Urkunde bestätigt.

CURRICULUM KLINISCHE NEUROPSYCHOLOGIE- INFORMATIONSMATERIAL Curriculum 2017

 

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Sichthüllen!
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der GNP und werden nicht zurückgesandt.
Für unaufgefordert eingesandte Originaldokumente übernehmen wir keine Haftung.

Weitere Informationen: Arbeitskreis Neuropsychologen in Weiterbildung