Unterlagen zur Akkreditierung von Institutionen 2017 (Curriculum 2017, gültig ab 1.12.2017)
Zentraler Bestandteil der Weiterbildung ist eine klinisch-praktische Tätigkeit unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten, die den Erwerb umfangreicher Kenntnisse und Fertigkeiten in der Behandlung hirnorganisch bedingter psychischer Erkrankungen einschließlich ihrer Wechselwirkungen mit vorbestehenden oder begleitenden Problemstellungen ermöglicht. Entsprechend kommt den Weiterbildungseinrichtungen wie den Weiterbildungsermächtigten eine herausragende Bedeutung in der Durchführung der Weiterbildung gem. dem Curriculum „Klinische Neuropsychologie GNP“ zu.
Mit einer Akkreditierung als Weiterbildungsinstitution für Klinische Neuropsychologie (GNP) verbindet sich der Nachweis von personellen, strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen, die eine dem Curriculum entsprechende Vermittlung von Behandlungskompetenzen zulässt.
Weiterbildungsinstitutionen für Klinische Neuropsychologie (GNP) leisten so einen entscheidenden Beitrag zu Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Versorgung von Patienten mit hirnorganisch bedingten psychischen Störungen.
Eine Akkreditierung als Weiterbildungsermächtige/r kann beantragen, wer folgende Voraussetzungen nachweist:
- mindestens 1jähriges Zertifikat Klinische Neuropsychologie GNP
- mindestens 5jährige klinisch-neuropsychologische Berufstätigkeit
- Erfahrungen als Dozent/in für neuropsychologische Themen
- persönliche und fachliche Eignung
- kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von mindestens 100 Fortbildungsstunden in den der Antragstellung vorangegangenen fünf Jahren
Die Akkreditierung als Weiterbildungsermächtigte/r wird für 7 Jahre erteilt.
Weitere wichtige Informationen zur Akkreditierung finden Sie in der Informationsbroschüre „Akkreditierung als Weiterbildungsinstitution GNP”.
Zur Beantragung ist der ausgefüllte Antrag auf Akkreditierung als Weiterbildungsinstitution mit Anlage 1 und 2 an die GNP Geschäftsstelle zu senden sowie eine Gebühr zu entrichten. Den Antrag können Sie digital ausfüllen und mit den Anlagen per E-Mail an fulda@gnp.de senden. Bitte fügen Sie Ihre Unterschrift als Bilddatei ein. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre digitale Signatur als Bild in die PDF Datei einfügen.
Detaillierte Informationen zum Curriculum 2017 (z.B. Logbuch der Weiterbildungskandidaten) finden Sie auf den Informationsseiten für Weiterbildungskandidaten/-interessierte.
Informationen zur Akkreditierung von Kooperationen/Verbünden
Die nachfolgenden Informationen sollen als Unterstützung zur Akkreditierung von Kooperationen/Verbünden dienen. Sie sind aus einer Sammlung und systematischen Einordnung von Praxiserfahrungen/ Praxisbeispielen entstanden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Wir gehen davon aus, dass es diese Informationen und Muster-Vereinbarungen den Weiterbildungsbeteiligten erleichtern, für sich geeignete Regelungen auszuhandeln.
Gerne erweitern wir diese Sammlung und freuen uns in diesem Zusammenhang über Ihre Rückmeldungen.
FAQs Akkreditierung von Institutionen
1. Als Weiterbildungsermächtigte/r bin ich im aktualisierten Curriculum 2017 zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet? Welche Fortbildungen werden anerkannt?
Bei Erstakkreditierung müssen Sie 100 Fortbildungsstunden der letzten 5 Jahre einreichen. Bei Reakkreditierung nach 7 Jahren sind es im Durchschnitt 20 Stunden pro Jahr (140 Stunden nach 7 Jahren).
Bei der Anerkennung der Fortbildungsstunden ist der Themenbezug zur Neuropsychologie entscheidend. Bei mindestens 50% der eingereichten Fortbildungsstunden sollte eine Akkreditierung vorliegen (GNP, Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer).
Angerechnet werden können z.B. GNP Kurse, GNP-Jahrestagung, FESN Tagungen…
Auch GNP akkreditierte Kurse, bei denen Sie selbst Dozent/in sind, können anerkannt werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anerkennung der kontiniuerlichen Fortbildung
2. Wie weisen Weiterbildungsermächtigte (WBE) die Erfahrungen als Dozent für neuropsychologische Themen nach?
Der WBE soll pädagogische Erfahrung nachweisen können, dazu zählt z.B. Dozententätigkeit an Schulen oder Hochschulen, die Betreuung von Studierenden und Praktikanten wie z.B. in der klinischen Anleitung (z.B. Psychotherapieausbildung) sowie Fortbildungsstunden in der Klinik (Studenten, Praktikanten, interdisziplinäres Team).
Der Bezug zur Neuropsychologie sollte gegeben sein.
Weitere FAQs werden im Bereich Weiterbildung für Interessierte beantwortet.
3. Muss die GNP-akkreditierte Weiterbildungsstätte interne GNP zertifizierte Supervision anbieten?
Die Supervision muss durch GNP zertifizierte Supervisoren erfolgen. Die Weiterbildungsstätte ist nicht verpflichtet, intern im eigenen Hause einen GNP zertifizierten Supervisor für die Kandidaten bereit zu halten. Der Weiterbildungsermächtigte und die Weiterbildungsstätte sollen verlässlich das gesamte Weiterbildungsprogramm anbieten können. Externe GNP zertifizierte Supervisoren der Region können dabei auch einbezogen werden (z.B. Erklärung zur Bereitschaft und freie Kapazitäten dieser, die Weiterbildungskandidaten zu betreuen).
Bei der Antragsstellung ist darzulegen, wie die Weiterbildungskandidaten die Supervision entsprechend Curriculum 2017 wahrnehmen können.
Unterlagen zur Akkreditierung von Institutionen Curriculum 2007
Diese Unterlagen dienen lediglich zur Information für bereits akkreditierte Einrichtungen nach Curriculum 2007. Eine Neuakkreditierung nach Curriculum 2007 ist nicht mehr möglich.