Unterlagen zur Zertifizierung von Supervisoren (Curriculum 2017, gültig ab 1.12.2017)
Supervision dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung und -verbesserung der neuropsychologischen Behandlungskompetenzen wie dem Aufbau und dem Erhalt einer fachlich und persönlich gefestigten Therapeutenpersönlichkeit. In der Weiterbildung zum/r Klinischen Neuropsychologen/ Klinischen Neuropsychologin GNP ist sie elementarer und unverzichtbarer Bestandteil der klinisch-praktischen Tätigkeit.
In der Supervision werden das berufliche Handeln für Patienten mit hirnorganisch bedingten psychischen Störungen unter Berücksichtigung der neuropsychologischen Fachkenntnisse, der professionellen Beziehungen und des formalen bzw. strukturellen Handlungsrahmens reflektiert, Konflikte bzw. fehlende Handlungsalternativen identifiziert und geeignete Lösungsansätze erarbeitet.
Der/die Supervisor/in leitet diesen Reflektionsprozess vor dem Hintergrund eigener umfangreicher neuropsychologischer Fachkenntnisse und Behandlungserfahrungen sowie supervisionsspezifischer Methodenkompetenzen.
Voraussetzungen für eine Akkreditierung als Supervisor/in Klinische Neuropsychologie (GNP)
• Zertifikat Klinische Neuropsychologie GNP
• Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in
• mindestens 5jährige klinisch-neuropsychologische Berufstätigkeit nach Abschluss der Weiterbildung KNP GNP
• mindestens 3jährige Tätigkeit in der neuropsychologischen Lehre
• kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von mindestens 100 Fortbildungsstunden in den der Antragstellung vorangegangenen fünf Jahren
Akkreditierungsrichtlinien und Ausführungsbestimmungen mit weiteren wichtigen Anforderungen erfahren Sie in der Informationsbroschüre Supervisor/in GNP untenstehend als Download.
Den Antrag auf Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung können Sie digital ausfüllen und mit den Anlagen per E-Mail an fulda@gnp.de senden. Bitte fügen Sie Ihre Unterschrift als Bilddatei ein. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre digitale Signatur als Bild in die PDF Datei einfügen.
FAQs Supervisor
1. Als Supervisor/in bin ich im aktualisierten Curriculum 2017 zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Welche Fortbildungen werden anerkannt?
Bei Erstakkreditierung müssen Sie kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von mindestens 100 Fortbildungsstunden der vorangegangenen 5 Jahre einreichen. Bei Reakkreditierung nach 7 Jahren sind 140 Stunden nachzuweisen, von denen sich 32 Stunden auf supervisionsspezifische Inhalte beziehen.
Bei der Anerkennung der Fortbildungsstunden ist der Themenbezug zur Neuropsychologie entscheidend. Bei mindestens 50% der eingereichten Fortbildungsstunden sollte eine Akkreditierung vorliegen (GNP, Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer).
Angerechnet werden können z.B. GNP Kurse, GNP-Jahrestagung, FESN Tagungen. Auch GNP akkreditierte Kurse, bei denen Sie selbst Dozent/in sind, können anerkannt werden.
Intervisionsgruppen können als supervisionsspezifische Inhalte anerkannt werden, wenn sie aus mindestens 3 Teilnehmern bestehen (davon mind. 2 Supervisoren) und regelmäßige Treffen (mind. 2-3 pro Jahr) mit Protokoll (Teilnehmer, Ort, Dauer, Themen) stattfinden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anerkennung der kontiniuerlichen Fortbildung
2. Laut Ausführungsbestimmungen ist eine mindestens 3jährige Tätigkeit in der neuropsychologischen Lehre für die Zertifizierung als Supervisor erforderlich. Was wird anerkannt?
Die dreijährige Lehrtätigkeit muss nicht in Vollzeit ausgeführt worden sein, sondern ist als eine regelmäßige Dozententätigkeit innerhalb von mind. 3 Jahren zu verstehen.
Die Dozententätigkeit soll auf Hochschulniveau mit der Zielgruppe Studierende, Praktikanten und/oder Absolventen (Zielgruppe Fachpublikum) erfolgt sein, auch die Betreuung von Studierenden und Praktikanten wie z.B. klinische Anleitung (z.B. in der Psychotherapieausbildung) sowie Fortbildungsstunden in der Klinik (Studenten, Praktikanten, interdisziplinäres Team) werden anerkannt.
Der Bezug zur Neuropsychologie sollte gegeben sein.
Weitere FAQs werden im Bereich Weiterbildung für Interessierte beantwortet.
Unterlagen zur Zertifizierung von Supervisoren Curriculum 2007
Diese Unterlagen dienen lediglich zur Information für bereits zertifizierte Supervisoren nach Curriculum 2007.
Eine Zertifizierung nach Curriculum 2007 ist nicht mehr möglich.