Weiterbildung KNP
1. Was hat sich im aktualisierten Curriculum 2017 geändert?
Im internen Bereich der Homepage finden Mitglieder die ausführliche Präsentation der Weiterbildungskonferenz mit Hintergrundinformationen und Faktencheck zum aktualisierten Curriculum.
Änderungen für die/den WEITERBILDUNGSKANDIDAT/IN:
- Die Aufteilung der Theoriestunden war im alten Curriculum sehr spezifisch und stundengenau auf Kurse zugeschnitten. Das aktualisierte Curriculum 2017 hat - ebenso wie die MWBO (Musterweiterbildungsordnung) - drei Hauptbereiche ohne einzelne Stundenzuweisung der Unterthemen definiert. Die Hauptbereiche sind: Allgemeine Neuropsychologie, spezielle Neuropsychologie: störungsspezifische Kenntnisse und versorgungsspezifische Kenntnisse. Die Stundenvorgaben sind bereichsbezogen.
- Die ICF Orientierung (z.B. die Erstellung ICF-orientierter neuropsychologischer Behandlungspläne unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und setting- bzw. phasenspezifischer Rahmenbedingungen)
- Supervision: neu ist der Nachweis der Supervision bei mindestens zwei Supervisoren und die Gruppensupervision von 20 Stunden als Prüfungsvorbereitung
- Vereinheitlichung der Dokumentationspflicht mit Hilfe des Logbuchs
- Die Dokumentation von 30 Fällen ist kurz und knapp wie im Logbuch dargestellt zu führen.
Änderungen für den WEITERBILDUNGSERMÄCHTIGTEN:
- vorausgesetzt werden u.a. bei Akkreditierung:
- mindestens 5jährige klinisch-neuropsychologische Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre nach Weiterbildung bzw. 1 Jahr bei vorheriger langjähriger Berufstätigkeit)
- persönliche und fachliche Eignung
- kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von mindestens 100 Fortbildungsstunden in den der Antragstellung vorangegangenen fünf Jahren. - Unterzeichnung des Logbuchs und dadurch höhere Verantwortlichkeit des WBE
- Die Weiterbildungsermächtigung ist auf 7 Jahre befristet.
- Für eine Verlängerung muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen weiter bestehen und der Antragssteller für diesen Zeitraum eine kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von insgesamt 140 Stunden nachweisen kann.
- Die neu akkreditierten Weiterbildungsermächtigten sind GNP-Mitglieder.
Änderungen für SUPERVISOREN:
- Befristung auf 7 Jahre ab Zertifizierung
- Für eine Verlängerung muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen weiter bestehen und der Antragssteller für diesen Zeitraum eine kontinuierliche neuropsychologische Fortbildung im Umfang von insgesamt 140 Stunden nachweisen kann, von der sich 32 Stunden auf supervisionsspezifische Inhalte beziehen.
2. Ich suche gerade einen Studienplatz und möchte nach meinem Studium Klinischer Neuropsychologe werden. Welche Studiengänge werden als Voraussetzung dafür anerkannt?
Voraussetzung für die Weiterbildung nach dem Curriculum 2017 ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie (Master oder Diplom) an einer deutschen Universität.
Bei der Vielzahl von Studiengängen und –inhalten sind zur ersten Orientierung Hinweise bei der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erhältlich.
Der DGPs-Studienführer gibt einen Überblick über die Universitäten, an denen Studiengänge in Psychologie angeboten werden, die in der Regel den DGPs-Empfehlungen entsprechen.
Allerdings basiert diese Liste auf freiwilligen Angaben der Universitäten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
3. Ich möchte mich bereits im Studium auf das Gebiet der Klinischen Neuropsychologie spezialisieren. An welchen Universitäten wird Klinische Neuropsychologie schwerpunktmäßig angeboten?
Folgende Aufstellung enthält einen Überblick über die Universitäten, an denen unseres Wissens schwerpunktmäßig Klinische Neuropsychologie angeboten wird:
Liste der Hochschulinstitute mit Lehrangebot in Klinischer Neuropsychologie
Wir bemühen uns, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie bemerken, dass Informationen unvollständig oder nicht mehr aktuell sind, senden Sie bitte eine Nachricht an unsere Geschäftsstelle.
4. Im Rahmen meiner Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden Theorieveranstaltungen in Klinischer Neuropsychologie angeboten. Ich möchte danach eine Weiterbildung Klinische Psychologie machen.
Einige Psychotherapie-Ausbildungsinstitute bieten im Rahmen der Theorieausbildung Veranstaltungen an, deren Inhalte sich mit der Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie überschneiden, z. B. Neuropsychologische Diagnostik bei Kindern oder Psychotherapie bei neurologischen oder neurodegenerativen Erkrankungen.
Für den Erwerb des GNP-Zertifikats in Klinischer Neuropsychologie raten wir Ihnen, außer den Teilnahmebescheinigungen für derartige Veranstaltungen möglichst genaue Informationen über die Inhalte der Lehrveranstaltung aufzubewahren. Weiterbildungsinhalte, die nicht von der GNP akkreditiert sind, bedürfen einer (kostenpflichtigen) Einzelfallprüfung bezüglich der Gleichwertigkeit. Diese ist bei der GNP-Geschäftsstelle zu beantragen. Dafür brauchen Sie detaillierte Nachweise: Lebenslauf, ggf. Modulhandbuch, Kursbescheinigungen, Teilnahmenachweis, Semesterplan mit Übersicht der Themen.
Ein Hinweis für Ihre Planung: Theoriestunden können nur dann anerkannt werden, wenn das Studium nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.
Wenn Sie eine Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Weiterbildungsordnung der Länder, d. h. nach einer Psychotherapieausbildung, machen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landespsychotherapeutenkammer.
Abgesehen von den Theorieinhalten gibt es eine weitere Möglichkeit, die PPT-Ausbildung und die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie zu verzahnen: Sie können Ihre praktische Tätigkeit Teil II in einer Einrichtung absolvieren, in der neurologische Patienten psychotherapeutisch versorgt werden.
Einige Einrichtungen gehen in puncto Synergieeffekte der Aus- und Weiterbildung sogar noch weiter, z. B. das „Weiterbildungsmodell Rheinland-Pfalz”. Informationen hierzu finden Sie im Psychotherapeutenjournal 3/2008 ab Seite 2:
5. Wird mein deutscher Studienabschluss im Fach XYZ für eine Weiterbildung zum Klinischen Neuropsychologen GNP anerkannt?
Voraussetzung für die Weiterbildung nach dem Curriculum 2017 ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie (Master oder Diplom) an einer deutschen Universität.
Zur Orientierung bei der Vielzahl von Studiengängen und –inhalten bieten die Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) nähere Informationen.
Wenn Ihr Studiengang diese Richtlinien erfüllt, wird er in der Regel auch von der GNP anerkannt.
Absolventen von Psychologie-verwandten Studiengängen, die nicht den Vorgaben entsprechen (z.B. ausländische oder neurowissenschaftliche Studiengänge, nicht-konsekutiven Masterabschlüssen, Fernstudiengänge, Abschlüsse an Fachhochschulen und privaten Hochschulen) können eine Äquivalenzprüfung beantragen.
Die Unterlagen zur kostenpflichtigen Äquivalenzprüfung finden Sie auf unserer Webseite unter Zulassungsvoraussetzungen.
6. Wird mein ausländischer Studienabschluss im Fach XYZ für eine Weiterbildung zum Klinischen Neuropsychologen GNP anerkannt?
Eine gute Orientierung zur Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse bietet das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Bei einem ausländischen Studienabschluss führen wir Einzelfallprüfungen durch. Die Unterlagen zur kostenpflichtigen Einzelfallprüfung finden Sie auf unserer Webseite unter Zulassungsvoraussetzungen.
7. Wie sind die Theorieleistungen zu erbringen und zu dokumentieren? (Curriculum 2017)
Ingesamt sind 400 Unterrichtsstunden (45 Minuten) Theorie abzuleisten, die sich auf drei Bereiche verteilen:
Bereich 1 Allgemeine Neuropschyologie (100 Stunden Gesamt, davon 40 Stunden GNP-akkreditiert)
Bereich 2 Spezielle Neuropsychologie, störungsspezifische (160 Stunden, davon 80 Stunden GNP-akkreditiert)
Bereich 3 Spezielle Neuropschychologie, versorgungsspezifische (80 Stunden GNP akkreditiert)
60 Stunden können Sie frei aus allen drei Bereichen wählen.
Es kann ein breites Spektrum von Weiterbildungsformaten für die nicht-akkreditierten Theoriestunden genutzt werden, diese finden Sie in den Ausführungsbestimmungen.
Im Logbuch sind alle Unterthemen der Bereiche zur Dokumentation aufgeführt. Grundsätzlich sind alle Themen prüfungsrelevant, d.h. man sollte sich mit ihnen befasst haben. Außerhalb der für bestimmte Themen vorgegebenen Stunden kann man individuell entscheiden, ob man zu einem Thema ein Seminar besucht oder es in der internen Weiterbildung behandelt.
Auch bezüglich des Stundenumfangs können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.
Bei der Zuweisung eines Themas gibt es Spielräume: So kann eine Veranstaltung zum Thema Epilepsie neben den krankheitsspezifischen Inhalten auch Inhalte zu versorgungsspezifischen oder störungsspezifischen Elementen enthalten und entsprechend auf mehrere Unterthemen verteilt werden.
Die Planung und Zuweisung der Veranstaltungsinhalte zu den verschiedenen Themen ist Aufgabe der Weiterbildungsermächtigten. Sie unterstützen den Weiterbildungskandidaten auch bei der Dokumentation im Logbuch.
8. Wie ordne ich die Themen/Kursinhalte den Curriculumsbereichen nach Curriculum 2017 zu?
Uns erreichen immer wieder Anfragen, in welchen Bereich der Kurs xy beim Curriculum 2017 eingeordnet werden muss.
Diese Gegenüberstellung dient Ihnen zur groben Orientierung in Anlehnung an das Curriculum 2007.
Weitere Informationen dazu auch bei Antwort zur Frage 7.
9. Wie genau soll das Journal der Behandlungserfahrungen und die internen Leistungen dokumentiert werden?
Die Dokumentation der Behandlungserfahrung ist kurz und knapp wie im Logbuch dargestellt zu führen.
Die interne Theorie wird im Logbuch kurz dokumentiert und mit einer von dem/der Weiterbildungsermächtigten unterschriebenen Übersicht zu den Fortbildungsinhalten belegt.
10. Mir ist das VNN-Zertifikat begegnet, was bedeutet das?
Der Verband der Niedergelassenen Neuropsychologen - VNN e.V. bietet neben der GNP und den Psychotherapeutenkammern eine Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie mit abschließendem Zertifikat („Klinischer Neuropsychologe VNN“) an, die zum Ziel hat, zu einem qualifizierten neuropsychologischen Behandlungsangebot für Menschen mit Erkrankungen des Zentralnervensystems beizutragen. Dabei wird oft nicht erwähnt, dass die VNN-Weiterbildung inhaltlich wie strukturell nicht gleichzusetzen ist mit der GNP-Weiterbildung. Sie setzt zum einen niedrigere fachliche Standards (reduzierter Umfang, z.B. nur einjährige berufspraktische Tätigkeit, 3 Falldokumentationen), hält keine eigenen Weiterbildungsstrukturen (akkreditierte Einrichtungen, Weiterbildungsermächtigte, Supervisoren, Prüfprocedere) vor und wird von Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in der Regel nicht anerkannt. Zudem sind nach unserer Kenntnis die Qualitätsanforderungen an die Weiterbildungsbeteiligten, z.B. Supervisoren beim VNN nicht explizit geregelt.
Die Inhalte des GNP-Curriculums hingegen richten sich nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und werden daher, z.T. unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Erwerb nach der Approbation, von den Kammern der Bundesländer und von Kostenträgern anerkannt d.h. sie dienen als Nachweis über die neuropsychologische Zusatzqualifikation. Nur die Weiterbildung der GNP und die der Psychotherapeutenkammern - derzeit mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - entspricht den Qualitätskriterien, die zur Anerkennung neuropsychologischer Leistungen durch gesetzlich verankerte Kostenträger (z.B. GKV, DGUV) führt.
Im Folgenden finden Sie zur Veranschaulichung eine genaue Aufschlüsselung der Curriculumsinhalte von GNP und VNN. Weiterführende Informationen zum VNN-Zertifikat finden Sie auf der Homepage des VNN: https://www.vnn-online.de/zertifizierung/.

11. Wo gibt es welche Supervisionsgruppen?
Neben der Liste der GNP akkreditierten Supervisoren (https://www.gnp.de/aus-und-weiterbildung/supervisoren) können sich Interessenten auch an den Arbeitskreis Weiterbildung wenden, die in ihrer Kommunikationsplattform Slack regional über Supervisionsgruppen informieren.
Auch in unserer Online-Kursliste werden Supervisionskurse mit GNP zertifizierten Supervisoren veröffentlicht.
12. Was ist der Unterschied zwischen der GNP-Weiterbildung und der sogenannten „Verzahnten Ausbildung“?
Bei der verzahnten Ausbildung können Interessierte die GNP Weiterbildung mit der Psychotherapie-Ausbildung verknüpfen. Es gibt vereinzelt Psychotherapie-Ausbildungsinstitute, welche eine verklammerte bzw. verzahnte Aus- und Weiterbildung in z.B. Verhaltenstherapie und Klinischer Neuropsychologie anbieten. Hier ist es so, dass in individuellen Beratungsgesprächen Vereinbarungen getroffen werden, wie sich die Ausbildung in Verhaltenstherapie mit der Weiterbildung in Neuropsychologie verbinden lässt.
Eine Verzahnung von Psychotherapie (PP)-Ausbildung und GNP-Weiterbildung ist darüber hinaus durch Anrechenbarkeit von neuropsychologischen Inhalten der PP Ausbildung möglich. Theoretische Inhalte aus PP-Ausbildungsgängen (Seminare) können für die (externe) Theorie der GNP-Weiterbildung angerechnet werden. GNP-akkreditierte Kurse (z.B. zur „Einführung in die Klinische Neuropsychologie“ o.Ä., manche PP-Institute bieten dies an) werden problemlos anerkannt, wenn sie auch während der KNP Weiterbildungszeit liegen (andernfalls s. Frage 2 bei "Anerkennung von Vorleistungen für die Weiterbildung". Das Ausbildungsinstitut muss in diesem Fall im Vorfeld der Veranstaltung diese von der GNP akkreditieren lassen. Auch nicht GNP-akkreditierte Veranstaltungen aus der PP-Ausbildung können ggf. für die GNP-Weiterbildung angerechnet werden, in diesem Fall muss jedoch eine kostenpflichtige Anrechenbarkeitsüberprüfung von der GNP durchgeführt werden (für nähere Informationen siehe GNP-Homepage, Abschnitt zur Anerkennung von Studien- und Theorieleistungen: https://www.gnp.de/aus-und-weiterbildung/anerkennung).
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich bei Absolvieren einer PP-Ausbildung die stationäre Tätigkeit im Rahmen der GNP-Weiterbildung um ein Jahr verkürzt (von 3 Jahren auf 2 Jahre bei Vollzeitbeschäftigung), sofern die Praktische Tätigkeit 1 der PP-Ausbildung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung Klinische Neuropsychologie GNP bereits absolviert wurde.
13. Was kann ich bei auftretenden Problemen in meiner Weiterbildungseinrichtung unternehmen?
Bitte unterrichten Sie bei Problemen in der Weiterbildungsinstitution die Geschäftsstelle der GNP. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung. Ihr Feedback ist zudem wichtig für die Qualitätssicherung der Weiterbildung. Zukünftig ist geplant, dass bei Schwierigkeiten der internen Weiterbildung diese z.B. über die GNP-Lernplattform ergänzt werden kann.
14. Gibt es ein Online-Logbuch/digitale Vorlage?
Eine digitale Vorlage ist im Zuge der GNP Lernplattform in Bearbeitung und zumindest teilweise geplant.