Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP) - Anerkennung von Studienleistungen

ANERKENNUNG

Anerkennung von Studienleistungen

Falls bereits im Master-Studium eine Schwerpunktsetzung im Gebiet der Neuropsychologie vorgenommen wurde, besteht die Möglichkeit, sich diese Leistungen auf die theoretischen Weiterbildungsinhalte des Curriculums Klinische Neuropsychologie GNP anrechnen zu lassen.

Bei von der GNP anerkannten Studiengängen (Master-/Diplom-Vertiefungsfach) oder Psychotherapie-Ausbildungsveranstaltungen können Theoriestunden für die Weiterbildung anerkannt werden, die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.

Die Anerkennung nicht GNP-akkreditierter Theorieanteile bedarf der Einzelfallprüfung bezüglich der Gleichwertigkeit. Es sind detaillierte Nachweise analog dem Curriculum und den (->)Akkreditierungsrichtlinien für Weiterbildungskurse einzureichen. Anrechenbar sind Leistungen aus dem Bereich der Allgemeinen Neuropsychologie.

Wissenschaftliche Vorleistungen, etwa eine Dissertation mit diagnostischer oder therapeutischer Fragestellung im Bereich der Klinischen Neuropsychologie, können ggf. auch im Bereich der Speziellen Neuropsychologie angerechnet werden. In diesem Fall sind dem Antragsformular in freier Form entsprechende Nachweise beizufügen.

Wir bitten darum, für die Vorleistungsprüfung nur relevante Unterlagen einzusenden, d.h. Bescheinigungen über theoretische Leistungen des Studiums (Master bzw. Diplom) und der Psychotherapieausbildung, und ggf. die Dokumentation wissenschaftlicher Vorleistungen in Form eines Gesamtpakets (z.B. Bescheinigung über abgeschlossene Promotion, Masterarbeit). Einzelne Teilnahmebescheinigungen für Kongresse oder ärztliche Fortbildungen, Publikationslisten, Auflistungen von Dozenten- oder klinisch-praktischen Tätigkeiten werden im Rahmen der Vorleistungsprüfung NICHT für die theoretische Weiterbildung in klinischer Neuropsychologie anerkannt und sollen nicht eingereicht werden. Weiterhin sollen Bescheinigungen über reguläre Bestandteile der GNP-Weiterbildung, z.B. GNP-akkreditierte Kurse, die Teilnahme an AK-Treffen etc. nicht im Rahmen der Vorleistungsprüfung eingereicht werden, sondern zum Ende der Weiterbildung mit dem Antrag auf Zertifizierung bei der Geschäftsstelle. Diese werden dann selbstverständlich anerkannt, wenn sie nicht älter als 7 Jahre sind. Lesen Sie dazu auch die FAQs im Bereich Anerkennung von Vorleistungen für die Weiterbildung.

Anträge, die über die oben aufgezählten erforderlichen Unterlagen hinaus eine Vielzahl an Dokumenten enthalten, werden nicht bearbeitet und auf Kosten des Antragstellers zurückgesendet. Nur Anträge mit relevanten Unterlagen werden zur Prüfung weitergeleitet.

Durch eine gutachterliche Prüfung wird festgestellt, ob die Studienleistungen hinsichtlich ihrer Inhalte wie ihres Niveaus den Vorgaben des Curriculums entsprechen.

 Die Prüfung eines Antrags erfolgt durch entsprechend qualifizierte Gutachter und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Abschließend entscheidet der Vorstand der GNP über die Empfehlung der Gutachter. Das Ergebnis wird durch die Geschäftsstelle übermittelt, die auch für Rückfragen zur Verfügung steht.

Auch Absolventen psychotherapeutischer Ausbildungsgänge, die während dieser Gelegenheit zum Erwerb von dem Curriculum entsprechenden neuropsychologischen Weiterbildungsinhalten hatten, können eine Anrechnung dieser Leistungen beantragen.

Die Antragstellung ist erst nach Beginn der Weiterbildung möglich.

Eine solche Vorleistungsprüfung ist gebührenpflichtig (s. Kosten der Weiterbildung, Gebührenordnung).

Bei der Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie sich das Antragsformular von der Homepage.
  2. Ordnen Sie Ihre Studienleistungen den in der Checkliste aufgeführten Theorie-Inhalten zu.
  3. Fügen Sie entsprechende Leistungsnachweise an.
  4. Überweisen Sie bitte die für die Äquivalenzprüfung anfallende Gebühr auf das Konto der GNP ( Verwendungszweck: Mitgliedsnummer oder Name, Antrag Studienleistungen, WB02)
  5. Senden Sie den Antrag an die Geschäftsstelle der GNP.
Informationsmaterial zur Anerkennung von Studienleistungen