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14.05.2024

Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA)

Die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erachten die seit mehr als zwanzig Jahren bewährte Versorgung somatisch kranker Patient*innen im Akutkrankenhaus mit psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien für unverzichtbar. Diese Notwendigkeit ist mit ihren Abbildungen in den S3-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. und deren ausschlaggebender gutachterlicher Beteiligung in ihrer Verstetigung im OPS durch das BfArM belegt.

Basierend auf diesem Sachstand haben wir beschlossen, Ihnen und einer breiten Öffentlichkeit unsere Resolution für die Abbildung dieser Therapien in den Leistungsgruppen nach dem Gesundheitsreformgesetz zu überreichen.

Unter folgenden Mailadressen stehen Ihnen Mitglieder der BAG-PVA als fachliche Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

info@bag-pva.de, Barbara.Griessmeier@kgu.de sowie unter der Versandadresse: curio.stechlin@t-online.de.

In der Hoffnung auf Ihr engagiertes Interesse an unserem vorgetragenen Anliegen grüßen wir
freundlich

Im Namen und Auftrag der BAG-PVA
Dipl.-Psych. Ruth Curio

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