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Postgraduierte Weiterbildung zur Klinischen
Neuropsychologin/zum Klinischen Neuropsychologen (GNP)
Zertifizierung in
Klinischer Neuropsychologie (Stand: September 2004)
Akkreditierung
postgraduierter Weiterbildungsveranstaltungen GNP (Stand:
11.01.2002)
Akkreditierung als
Weiterbildungsinstitution GNP
Aktuelle Information zur
Übergangsregelung der postgradualen Weiterbildung zur "Klinischen
Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen"
Übergangsregelung Momentan gilt bei der
Weiterbildung zur/zum "Klinische Neuropsychologin / Klinischer Neuropsychologe
GNP" die Übergangsregelung der GNP in der Fassung vom 22.10.1993. Diese
Übergangsregelung der GNP ist gültig für alle
Diplom-PsychologInnen, die ihre Ausbildung vor dem 31.08.1999 begonnen haben.
Für alle Diplom-PsychologInnen, die ihre Ausbildung zu einem späteren
Zeitpunkt begonnen haben, gilt die Übergangsregelung der GKKN. Da aufgrund
des Psychotherapeutengesetzes eine Umsetzung der in der GKKN beschlossenen
Weiterbildung momentan nicht sinnvoll ist und eine Anpassung des GKKN
Curriculums an die Anforderungen der Bundesausbildungsverordnung für
Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
erfolgen soll, wurde auf der Sitzung der GKKN am 30.03.2001 der Vorschlag
gemacht, momentan auf die Umsetzung der GKKN-Übergangsregelung zu
verzichten und die GNP-Übergangsregelung weiterzuführen. Diesem
Vorschlag hat die GKKN zugestimmt. Allerdings sollen die Ausbildungskandidaten,
für die die Übergangsregelung der GKKN zutrifft (Ausbildung nach dem
31.08.1999 begonnen), ergänzend zur GNP-Übergangsregelung eine
mündliche Prüfung ablegen. Eine solche mündliche Prüfung
sieht die Übergangsregelung der GNP nicht vor. Der Vorstand der GNP ist
mit einer solchen Änderung der GNP-Übergangsregelung
einverstanden.
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