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Postgraduierte Weiterbildung zur Klinischen Neuropsychologin/zum Klinischen Neuropsychologen (GNP)


Zertifizierung in Klinischer Neuropsychologie (Stand: September 2004)

Akkreditierung postgraduierter Weiterbildungsveranstaltungen GNP (Stand: 11.01.2002)

Akkreditierung als Weiterbildungsinstitution GNP

Aktuelle Information zur Übergangsregelung der postgradualen Weiterbildung zur "Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen"

Übergangsregelung
Momentan gilt bei der Weiterbildung zur/zum "Klinische Neuropsychologin / Klinischer Neuropsychologe GNP" die Übergangsregelung der GNP in der Fassung vom 22.10.1993. Diese Übergangsregelung der GNP ist gültig für alle Diplom-PsychologInnen, die ihre Ausbildung vor dem 31.08.1999 begonnen haben. Für alle Diplom-PsychologInnen, die ihre Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt begonnen haben, gilt die Übergangsregelung der GKKN. Da aufgrund des Psychotherapeutengesetzes eine Umsetzung der in der GKKN beschlossenen Weiterbildung momentan nicht sinnvoll ist und eine Anpassung des GKKN Curriculums an die Anforderungen der Bundesausbildungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgen soll, wurde auf der Sitzung der GKKN am 30.03.2001 der Vorschlag gemacht, momentan auf die Umsetzung der GKKN-Übergangsregelung zu verzichten und die GNP-Übergangsregelung weiterzuführen. Diesem Vorschlag hat die GKKN zugestimmt. Allerdings sollen die Ausbildungskandidaten, für die die Übergangsregelung der GKKN zutrifft (Ausbildung nach dem 31.08.1999 begonnen), ergänzend zur GNP-Übergangsregelung eine mündliche Prüfung ablegen. Eine solche mündliche Prüfung sieht die Übergangsregelung der GNP nicht vor. Der Vorstand der GNP ist mit einer solchen Änderung der GNP-Übergangsregelung einverstanden.



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