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1.Ordentliche Mitgliedschaft Das Aufnahmekriterium für die ordentliche Mitgliedschaft in der GNP ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Der Jahresbeitrag der GNP beträgt gegenwärtig € 125, 00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für Neuropsychologie“. Dem Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist eine Kopie des Diplomzeugnisses beizulegen.
Altersruhemitgliedschaft: Die Mitgliederversammlung 2003 hat dem Antrag zugestimmt, dass Ordentliche Mitglieder, die keine Erwerbseinkünfte mehr beziehen, die Möglichkeit haben, durch einen reduzierten Beitrag (50 %ige Ermäßigung des vollen Jahresbeitrages) Ihre Mitgliedschaft im Alter aufrecht erhalten zu können. Die Altersruhemitgliedschaft gilt ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf Nachweis, dass keine Erwerbstätigkeit mehr besteht, können Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr ebenfalls einen Antrag auf Altersruhemitgliedschaft stellen.
2. Außerordentliche Mitgliedschaft - Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist auch für Nicht – Diplom- Psychologen möglich. Gemäß Satzung können sowohl natürliche als auch juristische Personen außerordentliche Mitglieder werden. Der Jahresbeitrag der GNP beträgt € 125,00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für Neuropsychologie“. - Für Studenten in der universitären Erstausbildung beträgt der Jahresbeitrag € 56,00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für Neuropsychologie“. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag in jedem Falle eine Immatrikulationsbescheinigung bei. Gemäß der Satzung, Paragraph 3 erfolgt die Erhebung des Mitgliedbeitrags per Lastschrift. Senden Sie beiliegenden Antrag bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle der GNP, die Ihnen auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung steht.
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