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Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Neuropsychologie


Infobroschüre Mitgliedschaft GNP

1.Ordentliche Mitgliedschaft
Das Aufnahmekriterium für die ordentliche Mitgliedschaft in der GNP ist ein
abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Der Jahresbeitrag der
GNP beträgt gegenwärtig € 125, 00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für
Neuropsychologie“. Dem Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist eine Kopie des
Diplomzeugnisses beizulegen.

Altersruhemitgliedschaft:
Die Mitgliederversammlung 2003 hat dem Antrag zugestimmt, dass Ordentliche Mitglieder, die keine Erwerbseinkünfte mehr beziehen, die Möglichkeit haben, durch einen reduzierten Beitrag (50 %ige Ermäßigung des vollen Jahresbeitrages) Ihre Mitgliedschaft im Alter aufrecht erhalten zu können.
Die Altersruhemitgliedschaft gilt ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf Nachweis, dass keine Erwerbstätigkeit mehr besteht, können Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr ebenfalls einen Antrag auf Altersruhemitgliedschaft stellen.

2. Außerordentliche Mitgliedschaft
- Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist auch für Nicht – Diplom-
Psychologen
möglich. Gemäß Satzung können sowohl natürliche als auch
juristische Personen außerordentliche Mitglieder werden. Der Jahresbeitrag
der GNP beträgt € 125,00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für
Neuropsychologie“.
- Für Studenten in der universitären Erstausbildung beträgt der Jahresbeitrag € 56,00 und beinhaltet den Bezug der „Zeitschrift für Neuropsychologie“.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag in jedem Falle eine Immatrikulationsbescheinigung bei.
Gemäß der Satzung, Paragraph 3 erfolgt die Erhebung des Mitgliedbeitrags per Lastschrift. Senden Sie beiliegenden Antrag bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle der GNP, die Ihnen auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung steht.



Weitere Informationen erhalten Sie hier.


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