Informationen zur Kostenerstattung

Sozialrechtler meinen:

Ambulante Neuropsychologische Therapie muss nun von den Kassen bezahlt werden

Die ambulante neuropsychologische Therapie gehört bisher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, da der Gemeinsame Bundesausschuss, der sich seit 2004 mit der ambulanten Neuropsychologie beschäftigt, bis heute keine befürwortende Entscheidung getroffen hat. Die vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen MDS bereits im Jahre 2000 vorgeschlagene geregelte Kostenerstattung ist schon seit längerer Zeit deutlich zurückgegangen. Insbesondere seit das Bundessozialgericht am 26.09.2006 (Az.: B1 KR 3/06 R) befand, dass in den Jahren 2003/2004 kein Systemversagen vorgelegen habe, werden kaum noch Kosten für diese Behandlung übernommen.

Die Gesellschaft für Neuropsychologie ist der Auffassung, dass mehr als vier Jahre nach Beginn der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen inzwischen Systemversagen angenommen werden muss. Krankenkassen können nun im Wege der Kostenerstattung antragstellenden Versicherten die von ihnen benötigte Therapie ermöglichen. Diese Auffassung wird gestützt durch eine rechtsgutachterliche Stellungnahme der Sozialrechtler Harney und Wigge
, die sich u.a. auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts bezieht.



Die GNP hat ihre Auffassung mit der Stellungnahme Anfang November an die Spitzenverbände sowie an die Landesverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gesandt, in dem vorgeschlagen wird, die vom MDS in ihrem Status-Quo-Positionspapier vom 01.02.2000 vorgeschlagene Kostenerstattungsregelung Status-Quo-Positionspapier vom 01.02.2000 übergangsweise wieder aufzunehmen.

Stellungnahme des IKK-Bundesverbandes vom 06.03.2007


Für die ambulant arbeitenden Kollegen schlagen wir für die Beantragung
ein Anschreiben vor, für das wir im Mitgliederbereich dieser Homepage
auf der Seite "Ambulante Neuropsychologie" unter Antragschreiben GKV ein
Beispiel geben.



Der Vorstand der GNP

Sebastian Bodenburg
Vorstandbeauftragter für die
Ambulante Neuropsychologie
(Stand: 12/2007)



Infoblatt
zur Kostenübernahme ambulanter Behandlung

(Stand: 9/2007)


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