Ambulante Neuropsychologie

Die ambulante neuropsychologische Tätigkeit ist eine psychotherapeutische Behandlungsform, die speziell für Patienten mit Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns entwickelt wurde. Die neuropsychologische Therapie umfasst die Behandlung von geistigen (kognitiven) und psychischen (emotionalaffektiven) Störungen, Schädigungen und Behinderungen nach Hirnschädigungen oder Hirnerkrankungen (hirnorganischen Störungen) unter Berücksichtigung der Ressourcen, der biographischen Bezüge und innerer Faktoren (zum Beispiel Antrieb, Motivation, Anpassungsfähigkeit). Eine neuropsychologische Behandlung setzt regelmäßig eine qualifizierte psychodiagnostische Untersuchung voraus. Eine Therapieeinheit dauert in der Regel mindestens 50 Minuten und kann einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden. Im Durchschnitt umfasst eine Neuropsychologische Behandlung ca. 40 Therapieeinheiten, wobei es allerdings je nach Krankheitsbild erhebliche Schwankungen geben kann.


Arbeitspapiere

Leitlinie Indikationen für ambulante neuropsychologische Therapie
Leitlinie Praxen für ambulante Neuropsychologie

Obwohl der gemeinsame Bundesausschuss sich seit 2000 in unterschiedlichen Gremien mit der Neuropsychologischen Therapie beschäftigt hat und noch beschäftigt, ist bis heute kein Ergebnis der Beratungen veröffentlicht worden. Auf schriftliche Anfrage erhielt die GNP 2008 vom IKK-Bundesverband folgende Auskunft über den Stand der Verhandlungen.


Honorierung ambulanter neuropsychologischer Leistungen

Für die Abrechnung ambulanter Neuropsychologischer Therapie existieren noch keine Abrechnungsziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab seitens der Krankenkassen (EBM). Auch hat die ambulante neuropsychologische Therapie bisher noch keinen Eingang in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefunden. Eine sozialrechtliche Regelung für die Honorierung dieser Behandlungsform in der gesetzlichen Krankenversicherung steht daher noch aus. Diplom-Psychologen, die entsprechend qualifiziert sind (Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/-in sowie Zertifikat Klinische/r Neuropsychologin-e GNP) und ambulante neuropsychologische Leistungen erbringen, arbeiten momentan im Rahmen der Kostenerstattung und sollen sich bei der Honorarfestsetzung an den Empfehlungen der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP e. V.) orientieren.


Die Tätigkeit einer Klinischen Neuropsychologin bzw. eines Klinischen Neuropsychologen beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:


Berichts- und Behandlungsplanerstellung sowie Antragstellung (inkl. der Erstellung von Verlaufsberichten bei längeren Behandlungen) bei der zuständigen Krankenkasse
Durchführung neuropsychologischer Untersuchungen (inkl. Verlaufsuntersuchungen) mit entsprechender umfassender Testauswertung, diagnostischen Urteilsbildungen sowie ausführlicher Befunderstellung und Archivierung der Befunde
Durchführung neuropsychologischer Interventionen (in den Praxisräumen, aber auch in der Wohnung)
Angehörigenberatungen, wobei die Beratungen persönlich in der Praxis, im Rahmen von Hausbesuchen oder telefonisch vorgenommen werden. Die Beratungen dauern in aller Regel länger als 10 Minuten und fallen mehrmals im Behandlungsfall an.
telefonische Besprechungen mit anderen am Rehabilitationsprozess beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Psychotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten)

Weitergehende Informationenfinden Sie im Mitgliederbereich.


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