Informationen zur Weiterbildung nach der alten Übergangsregelung für Diplompsychologen vom 22.10.1993 (gültig bis 31.07.2007)
Wichtige Mitteilungen (Stand 18.09.2007):
Auf vielerlei Anregung aus der Mitgliedschaft zeigt sich der Vorstand kulant und hat am 10.09.2007 beschlossen, die Anmeldefrist für die Weiterbildung nach der ÜR bis zum 31.12.2007 zu verlängern. Voraussetzungen sind das Diplom in Psychologie als auch die Aufnahme der Berufstätigkeit vor dem 01.08.2007!
Die Weiterbildung nach der ÜR vom 22.10.1993 ist gemäß der geforderten Beschäftigungszeiten (siehe Ausführungsbestimmungen) bis zum 31.07.2013 sicherzustellen und abzuschließen!
Quo Vadis Klinische Neuropsychologie? Informationen für Ausbildungskandidaten und Ausbildungsinteressierte sowie zertifizierte Kolleginnen und Kollegen / Juli 2004