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Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie
1. Ich suche gerade einen Studienplatz und möchte nach meinem Studium Klinische Neuropsychologin werden. Welche Studiengänge werden als Voraussetzung dafür anerkannt?
Voraussetzung für die Weiterbildung nach dem Curriculum 01.08.2007 ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie, Master in klinischer Psychologie oder Master in verwandten Spezialisierungen.
Das GNP-Curriculum finden Sie auf unserer Homepage: www.gnp.de/html/ausundweiterbildung/zertifizierungklinischerneuropsychologeingnp/weiterbildungab01082007/index.php
Zur Orientierung bei der Vielzahl von Studiengängen und –inhalten hat die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) Empfehlungen für Mindeststundenzahl von Studieninhalten ausgesprochen, die sie auf der Homepage der DGPs finden: www.dgps.de/studium/abschluesse/zielsetzungen.php
Einen Überblick über die Universitäten, an denen Studiengänge in Psychologie angeboten werden, die in der Regel den DGPs-Empfehlungen entsprechen, gibt der DGPs-Studienführer www.dgps.de/studium/studienorte/
Allerdings basiert diese Liste auf freiwilligen Angaben der Universitäten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
2. Ich möchte mich bereits im Studium auf das Gebiet der Klinischen Neuropsychologie spezialisieren. An welchen Universitäten wird Klinische Neuropsychologie schwerpunktmäßig angeboten?
Folgende Aufstellung enthält einen Überblick der Universitäten, in denen unseres Wissens schwerpunktmäßig Klinische Neuropsychologie angeboten wird (PDF-Liste).
Wir bemühen uns, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie bemerken, dass Informationen unvollständig oder nicht mehr aktuell sind, senden Sie gern eine Nachricht an unsere Geschäftsstelle.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), eine bundesweite Vereinigung der Hochschullehrer, hat Empfehlungen für ein Curriculum in Neuropsychologie zusammengestellt.
www.dgps.de/dgps/fachgruppen/biologische/
3. Im Rahmen meiner Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in werden Theorieveranstaltungen in Klinischer Neuropsychologie angeboten. Ich möchte danach eine Weiterbildung Klinische Psychologie machen. Kann ich die genannten Studieninhalte anrechnen lassen?
Einige Psychotherapie-Ausbildungsinstitute bieten im Rahmen der Theorieausbildung Veranstaltungen an, deren Inhalte sich mit der Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie überschneiden, z.B. Neuropsychologische Diagnostik bei Kindern oder Psychotherapie bei neurologischen oder neurodegenerativen Erkrankungen.
Für den Erwerb des GNP-Zertifikats in Klinischer Neuropsychologie raten wir Ihnen, außer den Teilnahmebescheinigungen für derartige Veranstaltungen möglichst genaue Informationen über die Inhalte der Lehrveranstaltung aufzubewahren. Weiterbildungsinhalte, die nicht von der GNP akkreditiert sind, bedürfen einer (kostenpflichtigen) Einzelfallprüfung bezüglich der Gleichwertigkeit. Diese ist bei der GNP-Geschäftsstelle zu beantragen. Dafür brauchen Sie detaillierte Nachweise: Lebenslauf, ggf. Modulhandbuch, Kursbescheinigungen, Teilnahmenachweis, Semesterplan mit Übersicht der Themen.
Ein Hinweis für Ihre Planung: Theoriestunden können nur dann anerkannt werden, wenn das Studium nicht länger als 7 Jahre zurückliegt.
Wenn Sie eine Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Weiterbildungsordnung der Länder, d.h. nach einer Psychotherapieausbildung, machen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landespsychotherapeutenkammer.
Abgesehen von den Theorieinhalten gibt es eine weitere Möglichkeit, die PPT-Ausbildung und die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie zu verzahnen: Sie können Ihre Praktische Tätigkeit Teil II in einer Einrichtung absolvieren, in der neurologische Patienten psychotherapeutisch versorgt werden.
Einige Einrichtungen gehen in puncto Synergieeffekte der Aus- und Weiterbildung sogar noch weiter, z.B. das „Weiterbildungsmodell Rheinland-Pfalz“.
Informationen hierzu finden Sie in dem anhängenden Auszug aus dem Psychotherapeutenjournal 3/2008 ab Seite 2 (PDF).
4. Wird mein deutscher Studienabschluss im Fach XY für eine Weiterbildung zum/r Klinischen Neuropsychologen/in GNP anerkannt?
Voraussetzung für die Weiterbildung nach dem Curriculum 01.08.2007 ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie, Master in klinischer Psychologie oder Master in verwandten Spezialisierungen.
Angesichts der Vielzahl neuer Studiengänge und –inhalte hat die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) Empfehlungen für Mindeststundenzahl von Studieninhalten ausgesprochen, die sie auf der Homepage der DGPs finden: www.dgps.de/studium/abschluesse/zielsetzungen.php
Wenn Ihr Studiengang diese Richtlinien erfüllt, wird er in der Regel auch von der GNP anerkannt.
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Geht aus Ihren Unterlagen klar hervor, dass die genannten Richtlinen erfüllt sind, kann der Antrag von der GNP-Geschäftsstelle direkt bearbeitet und an den Vorstand zur Genehmigung weitergeleitet werden. |
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In allen übrigen Fällen, d.h. nicht-konsekutiven Masterabschlüssen in Psychologie und Abschlüssen in themenverwandten Bereichen, führen wir Einzelfallprüfungen durch. Diese Einzelfallprüfungen sind kostenpflichtig, weil dazu ein Gutachter beauftragt werden muss, der die Äquivalenz prüft. Die Geschäftsstelle wird sich in diesen Fällen an Sie wenden mit der Frage, ob Sie eine Einzelfallprüfung vornehmen lassen möchten. |
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5. Wird mein ausländischer Studienabschluss im Fach XYZ für eine Weiterbildung zum/r Klinischen Neuropsychologen/in GNP anerkannt?
Voraussetzung für die Weiterbildung nach dem Curriculum 01.08.2007 ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie, Master in klinischer Psychologie oder Master in verwandten Spezialisierungen.
Die Äquivalenz eines ausländischen Studienabschlusses zum deutschen Diplom muss durch eine offizielle Stelle des Bundeslandes, in dem sie tätig werden möchten(z.B. Wissenschaftsministerium) bestätigt werden.
Eine gute Orientierung zur Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse bietet www.anabin.de
Wenn diese Äquivalenzbescheinigung vorliegt, können Sie bei der GNP die Zulassung zur Weiterbildung beantragen. Die weiteren Schritte sind die gleichen wie für FAQ 4 (siehe oben).
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