Im Zuge der Reform der Psychotherapieausbildung wurde von den Landespsychotherapeutenkammern die Gebietsweiterbildung Neuropsychologische Psychotherapie eingerichtet.
Diese Weiterbildung kann direkt nach dem Abschluss eines Masterstudiums in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sowie der erfolgreichen Approbationsprüfung begonnen werden.
Die Inhalte und der Ablauf sind in den Weiterbildungsordnungen (WBO) der jeweils zuständigen Landespsychotherapeutenkammern geregelt. Zuständig ist die Kammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Weiterbildung absolvieren.
Die meisten WBOen orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen der Bundespsychotherapeutenkammer (Link zur Muster-WBO: https://api.bptk.de/uploads/Muster_Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen_der_B_Pt_K_d6427e628e.pdf )
! Wichtiger Hinweis
Die Gebietsweiterbildung ist ausschließlich möglich für Psychotherapeut*innen, die
- ein approbationsordnungskonformes Psychologiestudium absolviert haben und
- im Anschluss erfolgreich die Approbationsprüfung bestanden haben.
