Die Klinische Neuropsychologie ist seit 2006 als Bereichsweiterbildung (Zusatztitel) für Psychologische Psychotherapeut:innen (PP) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJP) anerkannt.
Die Inhalte und der Ablauf der Weiterbildung sind in den Weiterbildungsordnungen (WBO) der zuständigen Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Maßgeblich ist immer die Kammer, in deren Bereich Sie Ihre Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Kammer.
Die meisten WBOen orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung PP/KJP der Bundespsychotherapeutenkammer (Link einfügen zur Muster-WBO: https://api.bptk.de/uploads/Muster_Weiterbildungsordnung_PP_und_KJP_der_B_Pt_K_80c727e496.pdf), für die das GNP Curriculum als Blaupause genutzt wurde. Abweichungen ergeben sich durch landesspezifische Weiterbildungsordnungen und Heilberufsgesetze.
Wichtige regionale Unterschiede bestehen insbesondere bei:
- der Möglichkeit, die Bereichsweiterbildung bereits während der Ausbildung zur/zum PP oder KJP zu beginnen,
- der Anrechenbarkeit von Weiterbildungsinhalten (z. B. aus dem GNP-Curriculum).
(folgendes am besten fett, blinkend, im Kasten, etc.):
Wichtige Hinweise
- Die Bereichsweiterbildung ist ausschließlich für PP und KJP vorgesehen – ggf. kann sie auch schon während der Ausbildung weitgehend absolviert werden.
- Die Psychotherapieausbildung nach alter Ordnung kann nur begonnen werden, wenn das Psychologiestudium vor dem 01.09.2020 aufgenommen wurde.
- Die Psychotherapieausbildung muss spätestens bis zum 31.08.2032 abgeschlossen sein (in Härtefällen: +3 Jahre).
- Die Bereichsweiterbildung selbst läuft nicht aus und ist auch künftig unbefristet möglich.
- Inhalte, die vor Beginn der Psychotherapieausbildung absolviert wurden, können nach den meisten WBOen nicht mehr angerechnet werden oder bedürfen einer Einzelfallprüfung.
